AGB`s § 1 Vertragsabschluß 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe u./o. Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Druck u./o. Schreibfehler in Angeboten,u./o. Auftrags- bestätigungen sind ohne Verbindlichkeit für uns. 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde ver- bindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Teillieferungen sind zulässig. 3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Leistung unverzüglich informiert. Eine vom Kunden be- reits erbrachte Geldleistung wird rückerstattet. § 2 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter oder bereit- stehender Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs,-Pflege- u./o. Inspektionskontrollen er- forderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Be- schädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unver- züglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 u. 4 dieser Be- stimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. § 3 Vergütung 1. Neben dem Kaufpreis hat der Kunde zusätzliche Leistungen, wie z.B.: Montage, Verlegen usw. gesondert zu vergüten. Beim Versendungskauf werden dem Kunden die Ver- sandkosten berechnet. 2. Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware innerhalb 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungs- frist werden anfallende Verzugszinsen ab dem Datum der Rechnungsstellung berechnet. Der Kunde hat während des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der LZB auf die Geldschuld zu entrichten. Wir behalten uns vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. 2.1    Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften ist der Kommissionär in jedem Fall zuerst Gesamtschuldner. Erst dann tritt der Kommittent als Gesamtschuldner ein. 3. Der Kunde hat ein Recht der Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt- oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags- verhältnis beruht. § 4 Gefahrenübergang 1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zu- fälligen Verschlechterung der verkauften Sache- auch beim Versendungskauf- geht erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. 2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahme- verzug ist. § 5 Gewährleistung 1. Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu ver- weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Florverwerfungen (Shading) bei Teppichen und Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. 2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grund- sätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Annullierung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu, soweit dieser nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 4. Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistung hat für die Waren, die der Kunde in eigener Regie bearbeitet oder verarbeitet nur dann Gültigkeit, wenn die Ware sach- und fachgerecht nach den Richtlinien des Herstellers unter Berück- sichtigung spezieller Untergrundbehandlungen be- oder verarbeitet wurde. Ein Mangel an einer gelieferten oder durch den Kunden verarbeiteten Ware, oder an der vom Hersteller ver- sprochenen Eigenschaft, die nicht erfüllt wird, muß der Kunde umgehend,- sobald er hiervon Kenntnis erlangt- an uns weitermelden um evtl. weiteren Schaden abzu- mildern oder auszuschließen. Unterläßt der Kunde dies, oder meldet den Schaden/Mangel zu spät, kann er für die Differenz der Schadenserhöhung, die bei rechtzeitiger Benachrichtigung hätte gemildert oder ausgeschlossen werden können, keinen Ersatz verlangen. 5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. § 6 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch- schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungegehilfen. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. 3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach Ablauf von 2 Jahren ab Auslieferung der Ware § 7 Schlußbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Erfüllungsort ist Hermeskeil 2. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und mit uns keinen Gerichtsstand ver- einbart hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag unser Geschäftssitz. Das gleiche gilt, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht Hermeskeil. Wir können jedoch auch wahlweise Trier als Gerichtsstand (nicht als Erfüllungsort) bestimmen. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der der unwirksamen möglichst nahe kommt.