AGB`s
§ 1 Vertragsabschluß
1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe u./o.
Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Druck u./o. Schreibfehler in Angeboten,u./o. Auftrags-
bestätigungen sind ohne Verbindlichkeit für uns.
2.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde ver-
bindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen bei
uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich, oder durch Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden. Teillieferungen sind zulässig.
3.
Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer
Leistung unverzüglich informiert. Eine vom Kunden be-
reits erbrachte Geldleistung wird rückerstattet.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter oder bereit-
stehender Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs,-Pflege- u./o. Inspektionskontrollen er-
forderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Be-
schädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unver-
züglich anzuzeigen.
4.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 u. 4 dieser Be-
stimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
§ 3 Vergütung
1.
Neben dem Kaufpreis hat der Kunde zusätzliche Leistungen,
wie z.B.: Montage, Verlegen usw. gesondert zu vergüten.
Beim Versendungskauf werden dem Kunden die Ver-
sandkosten berechnet.
2.
Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware innerhalb
10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser
Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in
Zahlungsverzug. Nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungs-
frist werden anfallende Verzugszinsen ab dem Datum
der Rechnungsstellung berechnet.
Der Kunde hat während des Zahlungsverzuges Zinsen
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der LZB auf die
Geldschuld zu entrichten.
Wir behalten uns vor, weiteren Verzugsschaden geltend
zu machen.
2.1 Kommissionsgeschäfte
Bei Kommissionsgeschäften ist der Kommissionär
in jedem Fall zuerst Gesamtschuldner. Erst dann tritt
der Kommittent als Gesamtschuldner ein.
3.
Der Kunde hat ein Recht der Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt- oder durch
uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags-
verhältnis beruht.
§ 4 Gefahrenübergang
1.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zu-
fälligen Verschlechterung der verkauften Sache- auch
beim Versendungskauf- geht erst mit der Übergabe
der Sache auf den Kunden über.
2.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahme-
verzug ist.
§ 5 Gewährleistung
1.
Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel
behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er
Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur)
oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind jedoch
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu ver-
weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
Florverwerfungen (Shading) bei Teppichen und
Teppichböden sind nicht reklamationsfähig.
2.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grund-
sätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung
(Minderung) oder Annullierung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
3.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen Mangels zu, soweit dieser nicht auf grob
fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten des
Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn
ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
4.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung
der Ware. Die Gewährleistung hat für die Waren, die
der Kunde in eigener Regie bearbeitet oder verarbeitet
nur dann Gültigkeit, wenn die Ware sach- und fachgerecht
nach den Richtlinien des Herstellers unter Berück-
sichtigung spezieller Untergrundbehandlungen be- oder
verarbeitet wurde.
Ein Mangel an einer gelieferten oder durch den Kunden
verarbeiteten Ware, oder an der vom Hersteller ver-
sprochenen Eigenschaft, die nicht erfüllt wird, muß der
Kunde umgehend,- sobald er hiervon Kenntnis erlangt-
an uns weitermelden um evtl. weiteren Schaden abzu-
mildern oder auszuschließen. Unterläßt der Kunde dies,
oder meldet den Schaden/Mangel zu spät, kann er für
die Differenz der Schadenserhöhung, die bei rechtzeitiger
Benachrichtigung hätte gemildert oder ausgeschlossen
werden können, keinen Ersatz verlangen.
5.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns
nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
1.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorher-
sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch-
schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungegehilfen.
2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
3.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines
Mangels verjähren nach Ablauf von 2 Jahren ab
Auslieferung der Ware
§ 7 Schlußbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Erfüllungsort ist Hermeskeil
2.
Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat und mit uns keinen Gerichtsstand ver-
einbart hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus einem Vertrag unser Geschäftssitz.
Das gleiche gilt, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche
Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht Hermeskeil.
Wir können jedoch auch wahlweise Trier als Gerichtsstand
(nicht als Erfüllungsort) bestimmen.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der
der unwirksamen möglichst nahe kommt.